EStG-Katastrophen-Barometer

Ist mir erst heute beim Nachbearbeiten meiner Steuererklärung aufgefallen: Für die »außergewöhnlichen Belastungen« nach Paragraf 33 Absatz 2 EStG hat mein Einkommenssteuerprogramm eine besonders feinsinnige Abstufung nach Schweregrad gewählt:

EStG-Katastrophen-Barometer

Und wie formuliert der »Finanztipp« so treffend: »Als zwangsläufig gelten Aufwendungen, die sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden lassen und den Umständen nach notwendig sind.«

Also möglichst solche Umstände vermeiden…