Ist mir erst heute beim Nachbearbeiten meiner Steuererklärung aufgefallen: Für die »außergewöhnlichen Belastungen« nach Paragraf 33 Absatz 2 EStG hat mein Einkommenssteuerprogramm eine besonders feinsinnige Abstufung nach Schweregrad gewählt:
Und wie formuliert der »Finanztipp« so treffend: »Als zwangsläufig gelten Aufwendungen, die sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden lassen und den Umständen nach notwendig sind.«
Also möglichst solche Umstände vermeiden…
Vielleicht hat der Programmierer ja auch »The Devil’s Dictionary« von Ambrose Bierce im Regal stehen. Dort heißt es unter dem Stichwort »Birth«: »The first and direst of disasters.«