Wie verschiedene Publikationen (hier DIE ZEIT) berichten, will der Betriebsrat von Porsche Arbeitnehmer vor dienstlichen E-Mails nach Feierabend schützen.

Dem ist zunächst mal Respekt zu zollen. Aber beim Lesen der Umsetzungsvorschläge rollten sich mir dann ob soviel Unbedarftheit die Fußnägel hoch:

Dass E-Mail ein wichtiges Kommunikationsmittel ist, aber eben nicht das einzige, das auch nach Feierabend funktioniert – geschenkt. Dass eine zeitliche Sperre nur in einer gemeinsamen Zeitzone Sinn macht – na, dann kriegen wir halt keine Mails mehr von US-CERT. Dass das Zurücksenden an No Reply-Adressen nichts nützt, aber Spammer sich über automatische Existenzbestätigungen freuen – da könnte man vielleicht nachbessern.

Schluss mit Lustig wird es aber beim Vorschlag, die Nachrichten einfach zu löschen. Damit schiebt der Betriebsrat den Admin mal eben auf das Feld »Gehe in das Gefängnis«:

§ 206 StGB Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 besagen: »Wer … als Inhaber oder Beschäftigter eines Unternehmens …, das geschäftsmäßig … Telekommunikationsdienste erbringt, … unbefugt einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt …, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

Und wer jetzt am Gesetzestext klebt und das Wörtchen »geschäftsmäßig« mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verbindet, sei gewarnt: Das sah das OLG Karlsruhe im Urteil vom 10.01.2005 (1 Ws 152/04), es ging da um eine Hochschule, ganz anders.